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   LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21   

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LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21 (https://dejure.org/2022,12962)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21 (https://dejure.org/2022,12962)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2022 - 21 Sa 1313/21 (https://dejure.org/2022,12962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Eingruppierung eines Polizeiangestellten im Objektschutz; Begriff der "gründlichen Fachkenntnisse" im Sinne des BAT ; Unerlässliche tatsächliche und rechtliche Kenntnisse zur Begründung gründlicher Fachkenntnisse

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Polizeiangestellten im Objektschutz; Begriff der "gründlichen Fachkenntnisse" im Sinne des BAT; Unerlässliche tatsächliche und rechtliche Kenntnisse zur Begründung gründlicher Fachkenntnisse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 11 Sa 593/16
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Dabei hat sich der Kläger insbesondere auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2018 - 11 Sa 593/16 - in einem Parallelfall gestützt.

    Die für die Tätigkeit des Klägers erforderlichen Fachkenntnisse seien auch nicht lediglich oberflächlicher Art. Diese ergebe sich bereits aus den Ausführungen der Kammer 11 des LAG Berlin-Brandenburg auf Seite 24 ff. des Urteils vom 20. November 2018 (11 Sa 593/16).

    Für die Ausübung dieser Befugnisse, die von einfachen Befragungen bis hin zum unmittelbaren Zwang einschließlich des Schusswaffengebrauchs reichen, sind zudem, wie den Unterrichtsmaterialien für den Grundlehrgang entnommen werden kann, Kenntnisse über ausgewählte Straftatbestände und allgemeine Grundsätzen wie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erforderlich (vergleiche zum Ganzen auch LAG Berlin-Brandenburg 5. Dezember 2018 - 15 Sa 1196/18 - und LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16 - in Parallelverfahren).

    Schließlich sind Fachkenntnisse des Ordnungsrechts erforderlich, da zu den Aufgaben des Objektschutzes auch die Durchsetzung bestehender ordnungsrechtlicher Vorschriften zum Schutz des Objektes gehören (vergleiche LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Dabei gehen die Fachkenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Kläger übertragenen Aufgaben erforderlich sind, schon auf aufgrund der Anzahl der vorgenannten Vorschriften, die Eingriffs- und Gefahrenabwehrrechte normieren, über ein nicht ganz unerhebliches Maß hinaus und begründen ihrem Umfang nach das quantitative Element der gründlichen Fachkenntnisse (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16 - anderer Ansicht z.B. LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2022 - 6 Sa 1368/21 - und LAG Berlin-Brandenburg 23. März 2022 - 4 Sa 1382/21 - in Parallelverfahren).

    Soweit sich die Tätigkeit des Klägers ganz überwiegend auf Routinetätigkeiten beschränkt, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, ändert dies nichts daran, dass der Kläger das Wissen, dass er in Gefahrensituationen benötig, jederzeit vorhalten muss (ähnlich schon LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Für den rechtmäßigen Einsatz von Waffen (Schlagstock, Reizstoffsprühgerät, Schusswaffen bis hin zur Maschinenpistole) unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes reichen nur oberflächliche Kenntnisse nicht aus (LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die beispielhafte Auflistung im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2018 - 11 Sa 593/16 - verwiesen, auf die der Kläger sowohl erstinstanzlich im Schriftsatz vom 17. Juni 2021 (Blatt 204 f. der Akten) als auch in der Berufungsbegründung (Blatt 614 f. der Akten) Bezug genommen hat und der das beklagte Land nicht entgegengetreten ist.

    Dafür sind eben nicht nur eine entsprechende Erfahrung, sondern sind auch nähere Kenntnisse über die jeweilige Anwendungsbreite der Norm, Ermessensspielräume und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz notwendig (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Dabei stellen die Unterrichtsmaterialien bei jedem polizeilichen Handeln den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gesetzmäßigkeit heraus und behandelt diese jeweils eingehend (LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Denn selbst wenn einzelne im Rahmen des Grundlehrgangs vermittelte Kenntnisse für die Tätigkeit des Klägers nicht erforderlich sein sollten, ändert dies nichts daran, dass die übrigen im Rahmen der Module Verhaltenstraining, der Rechtskunde, politische Bildung, Schießausbildung etc. des Grundlehrgangs vermittelten Kenntnisse nicht nur oberflächlicher Art sind (ähnlich bereits LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Dabei muss er, wie sich aus 4. und 4.1 der Dienstanweisung für Polizeiangestellte im Objektschutz (PAng OS) ergibt, jederzeit mit Anschlägen rechnen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort eigenverantwortlich Entscheidungen über die gegebenenfalls einzuleitenden polizeilichen Maßnahmen wie Personenüberprüfungen, Identitätsfeststellungen, vorläufige Festnahmen, Durchsuchen von Personen und/oder Sachen oder Anwendung von unmittelbarem Zwang von körperlicher Gewalt bis hin zum Waffengebrauch treffen (ähnlich bereits LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Im Übrigen kann aus der Erfüllung zeitlicher Vorgaben wie beispielweise der Dauer einer Ausbildung oder einer Einarbeitung grundsätzlich nicht auf die Gründlichkeit der erforderlichen Fachkenntnisse geschlossen werden, auch wenn gründliche Fachkenntnisse üblicherweise durch eine einschlägige Berufsausbildung erworben werden (LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

    Er umfasst aktuell etwa 16 Wochen und mehr als 600 Stunden, wovon in einem erheblichen Teil zumindest auch theoretische Kenntnisse vermittelt werden (vergleiche auch LAG Berlin-Brandenburg 20. November 2018 - 11 Sa 593/16).

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Andererseits bedarf es - anders als bei vielseitigen Fachkenntnissen - auch dann keiner Detailkenntnisse, wenn sich der Wissensbereich auf ein eng abgegrenztes Teilgebiet beschränkt (vergleiche dazu BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; BAG 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 -, AP (Arbeitsrechtliche Praxis) Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Auch ist unerheblich, wie und auf welche Weise der oder die Beschäftigte die erforderlichen Kenntnisse erworben hat (vergleiche BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 48).

    Keine der Eingruppierungsvorschriften nimmt Bezug auf formale Ausbildungserfordernisse (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 -, AP Nr. 317 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Für in den TV-L übergeleitete Angestellte bestimmt jedoch § 29 Absatz 2 TVÜ-Länder, dass die zunächst vorläufige Überleitung in die Entgeltgruppen des TV-L entsprechend der Zuordnung der bisherigen Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O zu den neuen Entgeltgruppen des TV-L nach der Anlage 2 zum TVÜ-Länder für die Dauer der unveränderten Tätigkeit grundsätzlich Bestand haben soll (vergleiche BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 18).

    Das Tätigkeitsmerkmal erfordert damit erweiterte Fachkenntnisse sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34 mwN).

    Fachkenntnisse von nur geringfügigem Umfang oder die Kenntnis nur weniger Vorschriften genügen ebenso wenig wie ein lediglich allgemeiner Überblick bzw. grober Einblick (vergleiche BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 35; Krasemann, Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O, 8. Auflage Kapitel 9.4 Rn. 38).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Andererseits bedarf es - anders als bei vielseitigen Fachkenntnissen - auch dann keiner Detailkenntnisse, wenn sich der Wissensbereich auf ein eng abgegrenztes Teilgebiet beschränkt (vergleiche dazu BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 36; BAG 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 -, AP (Arbeitsrechtliche Praxis) Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Maßgebend ist allein, welche Kenntnisse bei objektiver Betrachtung benötigt werden, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen (vergleiche BAG 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 -, AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BeckOK/Steuernagel, TV-L Entgeltordnungen Entgeltgruppe 5 Rn. 9).

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 129/01

    Vergütung Fluggastkontrolleur bei Verweisung auf BAT

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 31. Juli 2002 - 4 AZR 129/01 - (AP Nr. 291 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zur Eingruppierung von Fluggastkontrolleur*innen auf Verkehrsflughäfen ausführt, dass es eher gegen das Vorliegen "gründlicher Fachkenntnisse" spreche, wenn in 129 Stunden theoretische Unterweisungen stattfänden und damit die "Ausbildung" zum Fluggastkontrolleur ersichtlich beendet sei, ergibt sich daraus nichts Anderes.

    Wenn aber schon die Tätigkeit von Fluggastkontrolleur*innen als "schwierigere Tätigkeit" eingestuft wird (vergleiche BAG 31. Juni 2002 - 4 AZR 129/01 -, AP Nr. 291 zu §§ 22, 23 BAT 1975), spricht viel dafür, dass die Tätigkeit von Polizeiangestellten im Objektschutz höher und die Tätigkeit von Tarifbeschäftigten im Polizeivollzugsdienst, abhängig von der konkret zugewiesenen Tätigkeit, gegebenenfalls noch höher zu bewerten ist.

  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 366/67

    Bewährungsaufstieg - Rentenversicherung der Arbeiter - Anwendung des BAT -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Auch der Vergleich mit der Tätigkeit eines Schulhausmeisters, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in vom 15. Mai 1968 (4 AZR 366/67) gewesen sei, ergebe, dass der Kläger nicht lediglich "schwierigere Tätigkeiten" auszuüben habe.

    Schwierigere Tätigkeiten liegen dann vor, wenn die Tätigkeit den Einsatz qualifizierterer Fähigkeiten gleich in welcher Hinsicht im Vergleich zu den einfacheren Arbeiten verlangt (BAG 15. Mai 1968 - 4 AZR 366/67 -, AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Dies ist jedoch unschädlich, da die Vergütungsgruppe V c BAT-O, deren Tätigkeitsmerkmale der Kläger erfüllt haben müsste, um in die Entgeltgruppe 8 TV-L übergeleitet zu werden, nach der Anlage 1a zum BAT/BAT-O auf den Vergütungsgruppen VI b und VII BAT-O aufbaut und damit die Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TV-L denknotwendig die Vergütung nach der Entgeltgruppe 6 TV-L als ein Weniger mitumfasst (vergleiche dazu BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 51).
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Auch Ortskenntnisse (BeckOK (Beck"scher Online-Kommentar TV-L Entgeltordnungen)/Steuernagel, Stand: 1. März 2022, Entgeltgruppe 5 Rn. 4) und Erfahrungswissen (BAG 22. Oktober 1986 - 4 AZR 568/85 -, AP Nr. 126 zu §§ 22, 23 BAT 1975) können unter das Tarifmerkmal der gründlichen Fachkenntnisse fallen.
  • BAG, 24.11.1976 - 4 AZR 501/75

    Hochschullehrer - Begriff des Hochschullehrers - Lehrkraft -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Maßgebend ist allein, welche Kenntnisse bei objektiver Betrachtung benötigt werden, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen (vergleiche BAG 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 -, AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BeckOK/Steuernagel, TV-L Entgeltordnungen Entgeltgruppe 5 Rn. 9).
  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 21 Sa 1313/21
    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben eines oder einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (ständige Rechtsprechung des BAG, siehe z.B. BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 17 zum im Wesentlichen gleichlautenden § 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVÖD/VKA)).
  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 167/19

    Eingruppierung eines Übersetzers beim Bundessprachenamt

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. März 2022 - 21 Sa 1313/21 - wird zurückgewiesen.
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